Ab dem 1. Januar 2011 wird vom Minijobber eine Erklärung über weitere Beschäftigungen sowie eine Bestätigung, dass die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen sind, gefordert. Der Arbeitgeber muss sich diese Erklärung bzw. Bestätigung vom Arbeitnehmer (Minijobber) unterschreiben lassen und bei den Entgeltunterlagen aufbewahren. Ich habe euch dazu eine passende Vorlage im Word-Format erstellen.