Sie sind Arbeitgeber und möchten einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen? Dann benötigen Sie dafür ein entsprechendes Formular. Weiter unten finden Sie einen Link, der zu eine Seite führt wo ein solches Formular heruntergeladen werden kann. Ein Arbeitgeber ist zur Durchführung verpflichtet, wenn er am 31.12. des Kalenderjahres mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Liegt die Zahl der Beschäftigten unter 10, dann ist er dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. (Quelle: Wikipedia)