Kostenloser Kaufvertrag für gebrauchte Gegenstände

Auf dieser Seite findest Du unseren kostenlosen Kaufvertrag für gebrauchte Gegenstände und weitere Informationen dazu.

Der kostenlose Kaufvertrag über einen gebrauchten Gegenstand ist nützlich, wenn Du z.B. ein Computer, Handy, Fotoapparat, etc. von privat an privat verkaufen möchtest. Ohne sämtliche Gewährleistungsrechte. Als Word-Datei ist dieser Muster / Vorlage Kaufvertrag entweder per PC oder per Hand ausfüllbar. Somit können auch einige Vertragspunkte den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Ich übernehme keine Verantwortung für die Rechtskraft der einzelnen Vertragspunkte.

Verbesserungsvorschläge etc. könnt Ihr per Kommentarfunktion am Ende der Seite mitteilen
Hier geht es zu unserer Download-Seite: Kaufvertrag über einen gebrauchten Gegenstand
Bist Du der Typ, der immer auf Nummer sicher geht ? Dann empfehle ich die Seite von Formblitz. Dort gibt es günstige & rechtssichere Kaufverträge. Er nennt sich „Kaufvertrag (allgemein) zwischen Privatleuten und kann sowohl als Pdf als auch Word Datei heruntergeladen werden. Ich habe selbst einige Musterbriefe gekauft (per Paypal bezahlt), es hat alles reibungslos geklappt:

KAUFVERTRAG
Rechtssichere Kaufvertrags-Vorlagen sofort zum Download

www.formblitz.de

 

10 Gedanken zu „Kostenloser Kaufvertrag für gebrauchte Gegenstände“

  1. Ich wollte frageb wie es bei einer PlayStation 3 abläuft die noch geht also wenn ich einen Kaufvertrag abschliesse , kann mein Geschäftspartner mir dann eine falle stellen z.B wenn er sie kaputt macht oder sie versteckt und meint sie wurde geklaut ?

    Antworten
    • Dieser Kommentar spiegelt meine eigene Meinung wieder und stellt keine Rechtsberatung dar:

      Ich würde empfehlen einen Kaufvertrag zu verwenden, die Seriennummer des Geräts eintragen und vom Käufer (dein Geschäftspartner) der die Playstation 3 gegenzeichnen lassen, dass er das Gerät in einwandfreien Zustand erhalten hat und sich selbst davon überzeugt hat. Zudem, da es sich um einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen handelt, die Gewährleistung ausschließen. Dies schützt allerdings nicht vor Schadenersatzansprüchen, wenn man Mängel arglistig verschwiegen und den Käufer getäuscht hat.
      Damit ist man als Verkäufer auf der sicheren Seite.

      Gruß Victor

      Antworten

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