Beispiel: So exportieren wir ein Auto ins Ausland

Heute zeige ich euch welche Schritte notwendig sind, um ein Auto ins Ausland zu exportieren. Diese Anleitung ist für Händler hilfreich, die zum ersten Mal ein Auto zum Netto-Preis verkaufen. In diesem Beispiel soll das Fahrzeug nach Russland überführt werden, auf eigene Achse.

Im Autohaus

1. Die Exportrechnung
Auf der Rechnung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden ! Es wird also nur der Nettobetrag angegeben und der Hinweis „steuerfreie Ausfuhrlieferung“. Tipp: In meinem Autohandel-Vorlagen-Paket findet Ihr eine geeignete Rechnungs-Vorlage (neben vielen anderen nützlichen Dokumente für Autohändler) für eine kleine Gebühr von 6,90 €. Zahlungsart Paypal. (Keine Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer §19 (1) UStG.)

2. Die Kaution
Aus Sicherheitsgründen sollte man eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer einbehalten. Andernfalls, bleibst Du auf die MwSt. sitzen, falls der Kunde das Auto nicht ins Zielland überführt. Der Käufer erhält die Kaution zurück, sobald die Ausfuhr bestätigt wurde. Die Erstattung kann per Überweisung erfolgen, dazu die Kontodaten des Käufers schriftlich festhalten.

3. Zollnummer beantragen
Wer ein Auto in einem nicht EU-Land exportiert braucht eine Zollnummer, auch ERONI-Nummer genannt. Sie kann beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) per Fax beantragt werden. Dazu muss das Formular „0870“ ausgefüllt werden. Hier kann die ERONI-Nummer beantragt werden: IWM Zoll – ERONI-Nummer. Rechts unten unter „Formulare zum Thema“ findest Du das Formular. Nicht vergessen: erforderliche Unterlagen, wie Gewerbeanmeldung, mit faxen. Ebenso wichtig, eine Sendebestätigung ausdrucken. Einige Zollämter möchten gerne sehen, dass der Antrag gestellt wurde.

4. Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung erhält man von einem Spediteur oder Dokumentenservice. Diese Anmeldung enthält Informationen zu Verkäufer, Käufer und Ware. Um die Ausfuhranmeldung zu erstellen, benötigt die Spedition/Dokumentenservice folgendes: Kopie vom Fahrzeugbrief, Kopie der Exportrechnung, Art des Transports (eigene Achse) und Grenzzollamt, wo die EU verlassen wird. Die benötigten Dokumente und Angaben können per Email verschickt werden, so spart man Weg und Zeit. Der Dokumentenservice übersendet einem eine sog. MRN (Movement-Reference-Nummer), die vom Zollamt verlangt wird, damit der Zollbeamte elektronischen Zugriff auf die Ausfuhranmeldung hat. Kosten: ca. 25,- Euro netto. Ich kann folgenden Dokumentenservice empfehlen: www.d-zoll.de (DokumentenService Schulz in Essen).

Nachdem die 4 Punkte erledigt sind, begeben wir uns zur Zulassungsstelle. Wichtig: Das zu exportierende Auto und der Käufer müssen mit !

In der Zulassungsstelle

5. Ausfuhrkennzeichen
Bei der Zulassungsstelle werden die Ausfuhrkennzeichen beantragt. Wichtig: Sag dem Sachbearbeiter, dass ein „grünes Buch“ benötigt wird (ca. 5€). Es handelt sich hierbei um den internationalen Zulassungsschein.

Nach erfolgreicher Zulassung begeben wir uns zum zuständigen Zollamt. Die Zuständigkeit hängt vom Firmensitz ab. Sollte das Autohaus z.B. in Recklinghausen seinen Sitz haben, dann ist das Zollamt in Gelsenkirchen die richtige Adresse.

Beim Zollamt

6. Zollamtliche Anmeldung
Beim Zollamt müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Personalausweis des Käufers/Fahrers, Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II), MRN-Nummer (Ausfuhranmeldung). Nachdem der Zollbeamte die Formalitäten erledigt und die Fahrzeug-Ident-Nummer überprüft hat, wird die einmal abgestempelte Ausfuhranmeldung ausgehändigt. Die Kopie erhält das Autohaus.

7. Grenzzollamt
Beim letzten Grenzzollamt, wo die EU verlassen wird, wird die Ausfuhranmeldung zum zweiten Mal abgestempelt. Diese Gewissheit holt man sich vom Dokumentenservice/Spedition.

Autohaus

8. Rückerstattung der Kaution
Wurde die korrekte Ausfuhr bestätigt, so kann dem Käufer die hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden.

Ich hoffe, dass alle Schritte leicht nachvollziehbar sind. Ansonsten, nutze unten die Kommentarfunktion und stelle deine Frage :)

 

Quelle: eigene Erfahrung, alle Angaben ohne Gewähr.

92 Gedanken zu „Beispiel: So exportieren wir ein Auto ins Ausland“

  1. Perfekte Information, besser geht nicht!!!
    Ich bin sehr dankbar !
    Viel Erfolg in weiteren Artikeln!!!

  2. Ich habe bekannte die hier ein Auto kaufen und es nach Russland mit nehmen.Die Mehrwertsteue soll aber auf mein Deutsches konto gehen sobald die Papiere von der Grenze da sind.Es ist ein Privatkauf.Die wollen nicht das das Geld auf ihr konto in Russland geht.Ich soll ihnen das Geld später überweisen.Meine frage ist; darf ich das so machen oder mach ich mich strafbar??

    • Sofern Ihr es so vereinbart habt (am besten schriftlich), dann dürfte es kein Problem geben. Dein Bekannter aus Russland müsste Dich dazu bevollmächtigen die Kaution entgegen zu nehmen. So ist auch der Verkäufer auf der sicheren Seite. Kann ja sonst jeder kommen und die Kaution verlangen…

  3. Ich möchte das Auto als Privatperson beim Händler kaufen und selbst überführen als Fahrer. Der Käufer hat leider keine Möglichkeit hierher zu kommen. Wie sind dann die Schritte. Wie hoch sind die Kosten an der Grenze zu Russland als Steuern? Mir wurde gesagt, dass es unter anderem vom Hubraum abhängig wäre.

    • Hi Daniel,

      Natürlich kann Dich der Käufer auch mit dem Kauf und Transport beauftragen. Das Fahrzeug wird dann im Namen und auf Rechnung des Käufers erworben. Wichtig ist halt, dass das Fahrzeug im Ausland überführt wird und der Verbringungsnachweis eingereicht wird. Was die Steuer in Russland betrifft, da muss ich ehrlich gestehen, dass ich überfragt bin. Soweit ich weiß ist neben dem Hubraum auch das Produktionsdatum wichtig. Viele osteuropäische Ländern bieten online Rechner für Pkw Einfuhr Steuer an. Vielleicht ist das ein Ansatz.

      Gruß Victor

  4. Hallo victor eine frage bitte . was macht man wenn ich genau gemacht habe wie du es gesagt hast und die kautio “ also die Mwst “ nach eineinhalb monat nicht zurück gezahlt worden ist .. Der händler sagt mir ständig nächste woche , übernächste woche und und .. Was sollte ich am besten mit ihm machen ?! Danke mfg

    • Hi Mido,

      wenn Du den so genannenten Verbringungsnachweis beim Händler abgegeben hast, dann wird das sein Steuerberater prüfen ob alles okay ist. Wichtig ist, dass Du dem Händler eine Frist zur Erstattung der Kaution setzt. Im Schreiben kannst Du Ihn darauf aufmerksam machen, dass bei fruchtlosem Ablauf der Frist, Du einen Anwalt einschaltest.

      Manchmal nützt es auch, wenn man das Wort „Finanzamt“ erwähnt. Es wird auch vom Finanzamt nicht gern gesehen, wenn mann Netto-Export Rechnungen schreibt und dabei die Kautionen einbehält.

      In solchen Fällen muss ich sagen, dass meine Aussagen keine Rechtsberatung darstellen. Sie dienen als Orientierungshilfe. Am besten Du wendest Dich an einem Anwalt.

      Gruß Victor

  5. Hey victor :) was meinst du mit dem Verbringungsnachweis , ich habe vom europäischen Zoll “ in Genua “ die Eroni nummer gekriegt .. Muss ich diese nummer den händler geben ?! Da der Händler selber ein ausführender Händler ist . Sollte ich vielleicht zum Finanzamt gehen und da fragen was mit dem Händler los ist ?! Danke

    Grüße Mido

  6. hi. wenn ich ein auto in deutschland verkaufe und das dann nach tschechien geht, braucht man dafür ein tüv bericht? muss man bei irgendeiner stelle diesen vorzeigen? lg

    • Hi Nadine,

      soll das Fahrzeug nach Tschechien mit „roten“ Zollkennzeichen überführt werden, dann sind gültige HU/AU (Tüv) notwendig.

      Bei den gelben Kurzzeitkennzeichen, die eine Gültigkeit von 5 Tagen haben, benötigt man keinen Tüv. Bedenke jedoch, das Fahrzeug sollte trotzdem verkehrstauglich sein und keine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen. Ob der Versicherungsschutz im Ausland besteht, sollte sicherheitshalber mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft besprochen werden.

      Gruß Victor

  7. ich habe auch eine Frage…

    Was ist wenn der Käufer den Wagen nicht auf eigener Achse ins Ausland überführen möchte sondern überlässt dies der Spedition, es gibt auch Speditöre die bis zu 8 Autos in ein LKW packen und nach Russland fahren.

    Ist es möglich in solchem Fall die MwSt zurückerstattet zu bekommen?

    • Als Verkäufer, also Autohaus, verkaufst Du das Auto ja steuerfrei. Bedeutet: Du hast das Fahrzeug zum Nettopreis verkauft und eine Kaution in Höhe der MwSt. einbehalten. Hat der Käufer das Fahrzeug nachweislich ins Ausland überführt, dann bekommt er die Kaution vom Händler erstattet. Das Autohaus schuldet dem Finanzamt keine MwSt.

      Man hat eigentlich mit der MwSt. gar nichts am Hut. Es sei denn, das Fahrzeug wird nicht ins Ausland überführt, dann kommt das Finanzamt um sich die MwSt. vom Autohaus zu holen.

      Gruß Victor

  8. Hallo Victor, ich habe einen Käufer aus Russland der hat den Wagen Netto bezahlt, und will das mit dem LKW abholen lassen. Ohne das er in die BRD einreisen muss.

    Wenn er ein Unternehmen beuftragt, muss ich ausser die Zollanmeldung machen`? oder worauf soll ich achten?

    • Hi Mazlum,

      ich empfehle Dir unbedingt darauf zu achten, ob die Firma (der Käufer) mit der Steuernummer im Ausland existiert. Einige geben da nämlich absichtlich falsche Firmendaten an und dann bleibt man auf die MwSt. sitzen. Kopie vom Ausweis/Pass des Abholers sollte immer Pflicht sein.

      Viel Erfolg !

  9. Das nenne ich mal klasse Antworten!! Ich bin zwar kein Autohändler, stehe aber dennoch vor einer – für mich als Laien – größeren Herausforderung. Ich verkaufe mein Fzg, bei dem ich die Mehrwertsteuer als Freiberufler ausweisen kann. Der Käufer kommt aus Kasachstan. Muss auch ich (als nicht professioneller Händler) o.g. Prozedere durchlaufen, damit er den Wagen ohne MwSt. übernehmen kann?

    • In Ihrem Fall würde ich ein Zolldienstleister mit der Abwicklung beauftragen. Die Kosten hierfür sollten vom Käufer übernommen werden. Ansonsten können Sie auch eine Zollnummer beantragen und die Abwicklung selbst übernehmen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob Sie als Freiberufler eine bekommen. Erkundigen Sie sich bitte beim örtlichen Zollamt. Wie gesagt, ich würde eher auf Nummer sicher gehen und ein Dienstleister beauftragen. Auf diese Seite der IHK finden Sie weiterführende Infos zu Ihrem Fall: Ausfuhr von Kfz durch Privatperson

      So sieht ein Ausfuhrabwicklung-Service aus: Zulassungsdienst Hamburg

      Alles Gute !

  10. Hallo,
    ich habe ein Auto an einen Russen (Privatperson) verkauft. Der wollte aber keine Netto-Rechnung (wollte wohl zuerst nicht exportieren) also habe ich Brutto abgerechnet. Nun vier Monate später kommt er mit Zollpapieren mit MRN Ausgangsvermerk, Nachweis der bezahlten Einfuhrumsatzsteuer und möchte von mir natürlich nun die nun doppelt bezahlte Umsatzsteuer wiederhaben.
    Gehe ich hier nun ein Risiko ein? Exportpapiere sind vollständig und in Russland kann er ja theoretisch nichts mit meiner Bruttorechnung anfangen. Oder?

    Lieben Dank für Antwort

    • Hallo,

      deine Rechnung ist ja nun 4 Monate alt und höchst wahrscheinlich schon über deinem Steuerberater gebucht. Ich bekomme schon Stress von unserem Steuerberater, weil ich Ihm noch keine Eingangsrechnung für ein Geschäft abgegeben habe, was diesen Monat abgewickelt wurde. Mit deiner Rechnung hast Du schon vor 4 Monaten die Vorsteuer geltend gemacht, jetzt abzuändern ist sehr fragwürdig. Besonders aus sich des Finanzamtes. Abgesehen davon, schreibst Du, dass der Käufer das Auto als Privatperson erworben hat. Dabei würde ich es auch belassen. Es ist ungefähr so, als würde ich heute ein Gewerbe anmelden und meine alten Rechnungen (PC, Möbel, etc.) umschreiben lasse, damit ich die Vorsteuer geltend machen kann.

      Gruß Victor

  11. Hallo Victor,

    danke für deine Antwort. Es fällt mir tatsächlich recht schwer den Russen nun zu erklären, dass er nun doch zwei mal Umsatzsteuer für die ein und die selbe Ware bezahlen soll. (1x deutsche Umsatzsteuer, 1xEinfuhrumsatzsteuer) Ich habe tatsächlich vor 4 Monaten die Umsatzsteuer aus diesen Geschäft an das Finanzamt abgeführt. Kann es nicht ausreichen, weil nun vollständige Exportpapiere vorliegen, dass ich für das Bruttogeschäft eine Gutschrift schreibe und dann eine Nettorechnung nach §4 Nr. 1a UstG mache?
    Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich bereits vor 4 Monaten eine Nettorechnung geschrieben und die Umsatzsteuer als Kaution einbehalten, bis ich den Exportnachweis habe. Nun ist irgendwie alles doof. :-/

    • Was sagt denn dein Steuerberater dazu? Mit dem Bruttogeschäft hast Du das Fahrzeug inkl. MwSt. an einer Privatperson verkauft, daher kann keine Mehrwertsteuer nunmehr ausgewiesen werden. Wenn Du eine Gutschrift schreibst, dann verschwindet die alte Bruttorechnung nicht. Demnach kannst Du auch keine zweite Rechnung für das selbe Fahrzeug schreiben. Abgesehen davon müsste er mit dem Fahrzeug nochmal nach Deutschland kommen, um es dem Zoll vorzuführen. Wenn es um viel Geld geht, dann würde ich mit einem professionellen Steuerberater reden…

  12. Hallo Victor,
    ich bin sehr neu mit der ganze Sache über Auto Export. Ich habe eine Freundin die 3 Pkw aus Deutschland haben möchte und sie fragte mich ob ich die Autos für sie kaufen kann und danach ich sie nach Guatemala schicken kann. Ich wollte wissen ob ich die Autos von Privatverkäufer kaufe, ich nachher die Mwst zurückbezahlt bekomme. Sie bezahlt dann alles und ist eine sehr gute Freundin von mir und ich würde sie gerne helfen. Das Thema Mwst ist sehr wichtig für sie weil so viel Geld wie möglich sparen möchte.

    • Hi Rafael,

      Sorry für die verspätete Antwort, bin in Urlaub gewesen.

      Wenn Du die Fahrzeuge von Privat kaufst, dann haben die normalerweise keine Mehrwertsteuer. Es sei denn, die wurden als Firmenfahrzeuge genutzt. Natürlich kannst Du Ihr helfen, doch sie muss als Käufer im Vertrag/Rechnung stehen.

      Gruß victor

  13. Hallo Victor,
    Ich habe mein Fahrzeug an einen bekannten aus Serbien verkauft..
    Was oder woher Kriege ich die Lieferantenerklärung bzw Herstellererklärung..??? Mit diesen Schein bekomme ich erst EUR1 was unten wiederum die Befreiung von Zoll ermöglicht..
    Wo ist der Unterschied bei den beiden Sachen?? Oder ist es das selbe..??(Wird von Serbien verlangt..)
    Oder wie gehe ich richtig vor in diesem fall,wo beide Personen als Privat gelten…?

    • Hi Nico,

      Ich verstehe zwar nicht ganz genau worum es geht, aber ich vermute die benötigen die Lieferantenerklärung COC-Bescheinigung / EG-Übereinstimmungserklärung (liegt meistens mit dem Fahrzeugbrief zusammen). Die bekommst Du über den Hersteller, z.B. VW, Audi. Ist das Fahrzeug schon älter als ca. 12 Jahren, so bekommt man eine Herstellererklärung.

      EUR1 Formular wird vom Zollamt erstellt. Am besten Du informierst Dich beim örtlichen Zollamt.

      Gruß Victor

  14. Hallo Victor,

    deine Anleitung ist schlicht das Beste, was ich zu diesem Thema im Internet fand, vielen Dank dafür!
    Nun habe ich noch eine Frage: Ein Bekannter (Russe) kauf sich ein Auto in D von privat. Preis liegt deutlich über € 3.000,- . Die MwSt. kann er nicht zurückerstattet bekommen, das ist klar, aber an wem muss er sich wenden, um Zollformalitäten für die anstehende Ausfuhr zu erledigen? Als Privatperson und Ausländer hat er ja keine Möglichkeit eine Ausfuhranmeldung zu machen. Der Bekannte wohnt während seines Aufenthaltes in D bei mir, und Verkäufer woht 500 km entfernt. Er muss das Auto auch beim Zollamt vorführen. Welches Zollamt ist dafür zuständig, am Wohnsitz des Verkäufers???

    Danke im Voraus für die Antwort.

    Wilhelm

    • Hallo Wilhelm,

      ich freue mich, dass Dir die Anleitung gefällt!

      Um die Ausfuhranmeldung machen zu können, kann er sich an eine Spedition wenden. Hier findest Du die Zolldienststellen in Deutschland: Zoll.de -Dienststellen.

      Das Zollamt am Geschäftssitz der Spedition wäre dann relevant.

      Gruß Victor

  15. Hallo Victor,
    ich möchte ein Wagen in Italien kaufen, suche einen Händler, welcher mir das Fahrzeug in Italien kauft, da die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Dieser darf ja Netto kaufen.
    Ich habe eine Firma, deswegen kann ich die Umsatzsteuer gegenrechnen.

    Kannst Du mir bezüglich eines Händlers helfen, kennst Du einen oder hast Tipps hierzu.
    @All, wer hat Tipps?

    Viele Grüße
    Jens

    • Hallo Jens!

      Wenn Du Unternehmer bist und über eine Umsatzsteuer-ID-Nr. verfügst, dann darfst Du das Fahrzeug auch Netto kaufen. Ansonsten muss Dir der deutsche Autohändler das dann Fahrzeug inkl. MwSt. verkaufen.

      So kenne ich es, weil umgekehrt gedacht, die ausländischen Unternehmer (keine Autohändler)die Fahrzeuge bei uns ja auch zum Netto-Preis kaufen.

      Gruß Victor

  16. Hallo Victor,

    Ich bin eine private kaufer aus Holland und will ein neu wagen von Duitsland nach Holland exportieren. In Holland muss ich BTW (hollandische Mwst) zahlen und ich will nicht zweimal Mwst zahlen. (also auch in Duitsland)

    Was muss ich, oder die verkaufer mach um das auto fur ein Netto pries zu becommen ?

    Gruss und danke,

    Danny van Houtum

  17. Hi Danny,

    beim Neuwagenkauf in Deutschland kannst Du das Fahrzeug zum Nettopreis kaufen und die BTW in Holland bezahlen. Da aber von Land zu Land unterschiedliche Abläufe gibt, empfehle ich Dir Dich mit deiner örtlichen Finanzbehörde in Verbindung zu setzten.

    Gruß Victor

  18. Hallo Victor,
    die beste Erklärunge die ich bis jetzt gefunden habe, aber ich habe noch eine Frage.
    Meine Wohnsitz ist in Deutschland und ich als Privatperson möchte eine Auto im Ausland (nicht EU) exportieren (für meinen Bekannten). Bekomme ich die Mwst zurück wenn ich die ganze Papiere und Zoll Kennezeichen auf meinen Namen austellen lasse ohne das meine Bekannte hierher fährt oder müssen die Unterlagen auf deren Namen sein die keine Wohnsitz in Deutschland haben.
    Danke und viele Grüsse!
    Miki

    • Hi Miki !

      Wenn das Fahrzeug ins Ausland transportiert (Transporter, Bahn, Schriff, etc.) wird, dann ist der Wohnsitz egal.

      Wird das Fahrzeug jedoch gefahren (auf eigene Achse), dann muss der Wohnsitz des Käufers im Ausland sein.

      Quelle: Checkliste Export Kfz

      Gruß Victor

  19. Hi Victor,

    super Anleitung, danke! :)

    Wollte nur nochmal kurz zusammenfassend fragen, ob ich alles richtig verstanden habe was den Ablauf angeht. Wenn ich als Unternehmer ein Auto nach Russland verkaufe, stelle ich dem Käufer eine Nettorechnung über den kompletten Kaufbetrag aus, dieser hinterlässt mir eine Kaution in Höhe der MwSt., sendet mir dann die Ausfuhrbestätigung uns alles weitere, erhält von mir die Kaution wieder zurück und ich erhalte die MwSt. dann später vom Finanzamt erstattet richtig? Daraus resultiert die Frage, ob diese vom Finanzamt an mich zurückerstatte MwSt. als Gewinn gilt oder nicht?

    Danke für deine Hilfe!

    Gruß,
    Eugen

    • Hi Eugen !

      Wenn Du ein Fahrzeug mit MwSt. verkaufst, dann schuldest Du Frau Merkel die 19% MwSt.

      In unserem Fall „Export-Geschäft“ nimmst Du keine MwSt. ein, daher musst Du auch keine ans Finanzamt abführen.

      Als Käufer kannst Du die MwSt. als Vorsteuer geltend machen.

      Gruß Victor

  20. Guten Tag

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen!

    Ich möchte/soll für einen Bekannten in Marokko hier ein Auto kaufen (wert 26t brutto).

    hier einige Fakten ich bin Privatperson, Gebrauchtauto, will mit dem auto selber nach Marokko fahren Zollschild , dass Auto soll Bar beim händler bezahlt werden.

    Jetzt wurde mir von einer Mercedes-Benz Niederlassung erzählt.
    dass die Steuer nicht zurück gezahlt werden können weil ich ja das Auto kaufe und da mein erster Wohnsitz hier in Deutschland ist.
    Ich schilderte der Niederlassung das ich sozusagen nur der Fahrer bin der eigentliche käufer ist Marokkanischer Staatsbürger und das Auto bleibt maximal nur 1 Monat nach kauf in Deutschland.

    Jetzt erzählen mir aber freunde die schon Fahrzeuge nah Marokko exportierten das man die steuer nach abgestempelter Ausfuhrbestätigung auf jedenfall wiederbekommt.

    Ich will jetzt natürlich nicht auf der steuer sitzen bleiben denn mein Bekannter will auf gar keinen fall mehr wie 22t dafür ausgeben!

    Ich hoffe es sind hier experten die mir hier weiterhelfen können
    Vielen Dank

    • Hallo Mohamed,

      der MB-Händler hat recht, denn die Wohnhaft ist ausschlaggebend. Er kann nicht das Fahrzeug zum Nettopreis an einer Privatperson mit deutscher Anschrift verkaufen.

      Du muss das Fahrzeug auf den Namen des Käufers aus Marokko kaufen, ob sich der Händler darauf einlässt ist eine andere Sache. Es passiert oft, dass Fahrzeuge zum Nettopreis unter Verwendung von gefälschten Personen- und Firmendaten erworben werden. Deswegen sind einige Händler vorsichtig und verkaufen nur, wenn der tatsächliche Käufer persönlich erscheint.

      Gruß Victor

  21. Hallo Victor
    Mein Freund ist Autohändler im Iran und will 4 BMW’s in Deutschland kaufen und dorthin exportieren,da er sich in De überhaupt nicht auskennt,hat mich darum gebeten ihm zu helfen
    Ich besitze in De keine Gewerbe und keine Firma also ich muss die Wagens privat kaufen,die Fragen sind
    Ob ich als privatkäufer die Autos exportieren darf?wenn ja bekomme ich indem Fall die MwSt zurück?wer bekommt es zurück?
    Er hat in De kein Konto und keinen Wohnsitz
    Also er hat sich alles so vorgestellt dass er mir das Geld schickt und ich kaufe die Autos und exportiere in den Iran!
    Ob das überhaupt machbar wäre indem ich mich auch nicht in Schwierigkeiten bringe was den Finanzamt angeht!
    Gibt es Export firmen die sowas machen?
    Ich tue damit meinem Freund einen Gefallen und es geht nicht ums Geschäft zwischen uns
    Danke dir

    • Hallo Atila,

      ich dachte ich hätte bereits dein Kommentar beantwortet, anscheinend leider noch nicht :( Sorry.

      In diesem Fall empfehle ich Dir an einen Zulassungsdienst zu wenden. Diese bieten in der Regel auch ein „Export-Service“ und kümmern sich um die Formalitäten.

      Wenn Du als Privatperson die Fahrzeuge kaufst, dann sind die Fahrzeuge nicht mehr MwSt. ausweisbar, daher würde ich Dir empfehlen es nicht zu tun. In der Rechnung gehört normalerweise immer der Name bzw. Firma des tatsächlichen Käufers.

      Gruß Victor

  22. Hallo Victor,

    ich will mein Auto ins Ausland überführen (Serbien) und dort soll es auch verbleiben.
    Jetzt habe ich etwas von einer Lieferantenerklärung und einer EUR1-Bescheinigung gelesen. Das Auto ist ein Golf 4, Baujahr 2003.
    Was brauche ich nun an Papieren? Und was ist der Unterschied zwischen den beiden Unterlagen?

    Vielen Dank vorab.

    • Hallo Mitko,

      Sorry für die verspätete Nachricht, irgendwie läuft was schief mit meiner Kommentarfunktion.

      Also, wenn das Bestimmungsland nicht zu EU gehört, dann brauchst Du diese EUR1-Bescheinigung und die Lieferantenbestätigung. Diese werden beim Zoll abgewickelt. Auch Dir rate ich ein Zulassungsdienst aufzusuchen, denn die können solche Formulare gegen eine geringe Gebühr (i.d.R. 10 €) für Dich ausfüllen.

      Hoffe, dass ich noch helfen konnte :-)

      Gruß Victor

  23. Hallo Viktor,

    auch ich sage Danke für deine Anleitung!

    Meine Frage an dich:

    Ich werde in naher Zukunft Händler, allerdings mit Unfallfahrzeugen,die ich ins Eu-Ausland bringe wie z.B. Polen diese will ich dahin exportieren und da natürlich verkaufen an Privatpersonen.Das habe ich privat mal gemacht und hat wunderbar geklappt.Muss ich den Verkaufspreis in € umrechnen ? Um den Gewinn eindeutig zu ermitteln. Ich vermute weiterhin da mein Firmensitz in Deutschland ist,dass der erzielte Gewinn im EU-Ausland in Deutschland versteuert wird? Ich hoffe du verstehst mein Anliegen
    Gruß
    David

    • Hi Dawid!

      Ich freue mich für Dich, dass Deine Geschäftsidee funktioniert.

      Leider kann (und dürfte es auch nicht, da kein Steuerberater) Dich in deinem Fall beraten.

      Es wird sicherlich der Fall sein, dass Deine Einnahmen, die Du dem Finanzamt angeben musst, in Euro sein müssen. Wenn Du etwas verkaufst, dann steht ja in der Rechnung, die Du schreibst, der Verkaufspreis in Euro.

      Ich empfehle Dir einen Steuerberater aufzusuchen, der Dir in diesem Fall berät. Schließlich wirst Du ja eh einen brauchen :-)

      Viel Erfolg weiterhin!

      Gruß Victor

  24. Hallo,
    ich bin Privatperson und habe einen Freund in Serbien der ein Auto haben möchte.
    Ich beabsichtige hier für Ihn eins zu kaufen und dann persönlich dort hin zu fahren.
    Das Fahrzeug hat kein Tüv und ist auch nicht angemeldet.
    Geht diese mit Überführungskennzeichen oder wie muß ich vorgehen?
    Es ist kein Geschäft sondern ich will Ihm nur einen Gefallen tun.
    Ist es erlaubt und wie alt darf diese Fahrzeug sein…..bin unwissend.
    Danke für die Hilfe.

    • Hallo.

      Nach Serbien müsstest Du mit den ROTEN Ausfuhrkennzeichen fahren – dafür benötigst Du gültige HU (Tüv)!

      Was die Einfuhrbestimmungen betrifft, solltest Du dich auf serbischer Seite erkundigen.

      Gruß Victor

  25. Hallo Victor,

    sein Wissen so selbstlos mit anderen zu teilen ist sehr respektabel. :)

    Ich habe auch eine Frage an dich …

    Mein Onkel möchte 4 Autos hier in Deutschland kaufen und ich soll ihm dabei behilflich sein.

    Ich als Privatmann muss ja den Bruttopreis zahlen.
    Wie ist es denn wenn ich die Autos in seinem Namen kaufe? Welche Papiere benötige ich von ihm ? Bzw. ist diese Vorgehensweise überhaupt möglich? Er ist ja schließlich auch ein privat Käufer.

    Exportiert werden die Autos dann durch einen Dienstleister. (Schiff oder LKW)

    Danke und beste Grüße

    • Hey Toby,

      wenn er ausschließlich außerhalb des EU-Raums sein Wohnort hat, dann kann er die Fahrzeuge zum Netto-Preis kaufen.

      Ich würde mich mit einem Steuerberater zusammen setzen – vier Fahrzeuge hört sich eher an gewerbliche Tätigkeit an. Die Fahrzeuge werden ja auf seinen Namen importiert, bei vier Stück dürften beim dortigen Finanzamt die Alarmglocken läuten.

      Gruß Victor

  26. Hallo Victor,

    erstmal großes Lob an Deine Hilfestellungen, echt einfach und gut erklärt.

    Folgendes Problem:
    Ich habe ein Gewerbe und ein Fzg. an einen Unternehmer nach Serbien verkauft.
    Nettorechnung erstellt, 19% Kaution einbehalten.
    Auf der Rechnung hatte ich erst den Satz,dass es sich um „präferenzbegünstigte Ursprungsware“ handelt, vergessen, eine korrigierte Rechnung aber nachgeschickt.
    Fzg. war nicht beim Zoll, EU1 wurde nicht gemacht, Fzg.-Preis unter 6000,00 €, Ausfuhr mit Ausfuhrkennzeichen.
    Käufer behauptet nun, dass er wg. dem fehlenden Satz statt 4% nun 20 % Einfuhrsteuer bezahlen musste und will von mir Geld dafür haben.
    Als Ausfuhrnachweis habe ich bis jetzt nur meine Rechnung mit einem Stempel ohne DAtum/Unterschrift und ein serbisches, schlecht eingescanntes, sogenanntes „JCI“ Dokument. Als Nachweis benötige ich doch ein Datum auf der Rechnung, wann das Fzg. die EU verlassen hat.
    Ich weiß nicht mehr richtig weiter, beim Finanzamt und IHK verweisen alle nur auf den Beleg-und Buchungsnachsweis.
    Der Kunde war ja wohl nachträglich nochmal mit der neuen Rechnung beim Zoll, aber nur ein Stempel reicht ja sicherlich nicht aus.

    Hast Du vielleicht einen Tipp, an wen ich mkich wenden kann und wie ich mich verhalten soll, ich bekomme täglich neue EMails deswegen.

    Vielen Dank im Voraus

    Daniel

    • Hallo Daniel,

      sorry für die verspätete Rückmeldung – habe im Moment viel um die Ohren in der Hochschule.

      In dieser Situation sollte Dir normalerweise der Steuerberater helfen können.

      Schließlich muss der Steuerberater wissen, welcher Betrag gebucht werden soll bzw. welche Angaben bezgl. der Vorsteuer nötig sind, damit er den Vorgang abschließen kann.

      Soweit ich weiß beträgt die MwSt. in Serbien 20% – was sollen die 4% bedeuten?

      Gruß Victor

  27. Hallo Victor,

    danke für Deine Antwort.

    Angeblich hätte er in Serbien nur 4% Einfuhrsteuer bezahlen müssen, wenn der Satz mit „Ursprungsware aus EG“ schon bei der ersten Rechnung drauf gestanden hätte.
    So hat er angeblich 20 % Einfuhrsteuer zusätzlich zur Mwst. bezahlt.
    Weißt Du evtl., was ich als Nachweis, dass das Fzg.in Serbien angekommen ist, benötige? Normalerweise Stempel, Unterschrift, Datum vom Zoll auf der Fahrzeugrechnung, aber dass mit dem fehlenden Satz war ja auch meine Schuld, obwohl ich die geänderte Rechnung nachgereicht habe.

    Ist ein ziemlich komplizierter Fall, danke schon mal…

    Viele Grüße

    Daniel

    • Hallo Daniel,

      ich würde mich an der Zolllstelle in deiner Nähe wenden – die wissen welche Unterlagen und welche Abkommen zwischen den Ländern gibt.

      Ich möchte dem Käufer nichts unterstellen, aber behaupten kann jeder was er möchte.
      Es stellt sich die Frage, ob die erste Rechnung noch gültig ist? Schließlich hast du sie ja storniert und eine neue erstellt. Demnach kann er ja in Serbien nachweisen, dass inzwischen eine korrekte Rechnung vorliegt.

      Gruß Victor

  28. Hallo @ all,

    Ich bin in einer ziemlich verzweifelten Situation und suche eure Hilfe.
    Mein Schwiegervater, der aus Polen kommt, hat ein Neufahrzeug in DE brutto erworben und steht nun vor dem Problem der Doppelbesteuerung. Im Kaufvertrag sind die 19% separat ausgewiesen und bezahlt worden. In Polen muss er die Steuern, VAT über 20% nochmals zahlen. Die Steuern in Polen zu bezahlen ist ja richtig, aber wie bekomme ich bzw. er die 19% wieder zurück?
    Der Autoverkäufer (Autohaus) stellt sich quer oder unwissend dar. Muss oder kann er eine Gelangensbestätigung erstellen. Muss ich mir juristischen Beistand holen? Möglicherweise war der schnelle Kauf in brutto ein Fehler. …Ich wäre für jeden Tip dankbar. Vielen Dank vorab an alle!

  29. …kurzer Nachtrag. Mein Schwiegervater ist eine Privatperson und die brutto-netto Differenz ist leider hoch. Leider gibt es im Netz keine Info wie und ob die 19% wieder zurückgefordert werden könnten. Einige Autohändler (im Nachhinein ist man immer schlauer) bieten den netto Kauf bzw. innergemeinschaftlichen-netto-Export an eine Privatperson an, jedoch fühlten sich mein Schwiegervater über den Tisch gezogen und ich werde aus dem Wirrwarr nicht schlau.

    Danke nochmals!

    ANDREAS K.

  30. Nun, soweit mir bekannt ist, ist ein innergemeinschaftlichen-netto-Export nur bei Unternhemen möglich. Da dein Stiefvater eine Privatperson mit Wohnsitz in einem EU-Land ist, kann er kein Fahrzeug zum Nettopreis erwerben. Demnach müsste er die Steuer in Polen nicht mehr zahlen, da diese im Ursprungsland bezahlt wurde. Ausgenommen bei EU-Neufahrzeugen ! Quelle: Herkunfslandprinzip

    Gruß Victor

  31. Hallo Viktor
    Ich bin eigntl. Gewerbe person, taxiunternehmer moechte ein auto nach nicht eu schicken lassen nicht auf eigene achse , was soll ich a chten soll ich netto rechnung erstellen , ob ich bei der zuständigen zollstelle bestimmte nummer beantrage sowas.es ist so ein bekannter aus dem ausl. Möchte mein Auto kaufen.
    Danke

    • Hallo Javied,

      als Taxiunternehmer hast Du wahrscheinlich noch keine ERONI-Nummer, daher müsstest Du eine beantragen, sowie alle oben genannten Schritte machen.

      Ich würde Dir empfehlen, sofern Du ein Autohändler des Vertrauens hast, über ihn den Verkauf abzuwickeln.

      Gruß Victor

  32. Hallo, mein Schwiegervater, lebt in Litauen ( EU ), will ein MB in Deutschland Netto kaufen da er Gewerbetätig ist. Was müssen wir dabei beachten? Welche Unterlagen benötigen wir und welche Überführungskennzeichen brauchen wir, reichen ie Gelben für 5 Tage?
    Danke schon mal im Vorraus.

    Kim

    • Hi Kim!

      Dein Schwiegervater sollte seinen Ausweis im Original dabei haben und er benötigt die Gewerbeanmeldung aus Litauen, wo der Firmennamen, Inhaber etc. eingetragen sind und natürlich die Steuernummer.

      In der Regel gibt es zwei Überführungsarten: Fahrzeugtransporter und eigene Achse. Für Letzteres benötigt er Kennzeichen – normalerweise rote Ausfuhrkennzeichen. Aber ich habe einmal einen Kunden – nach Rücksprache mit meiner Zollstelle in der Nähe – mit gelben Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) in die Ukraine gesickt.

      Ich würde wegen den Kennzeichen bei der entsprechenden Zollstelle nachfragen.

      Gruß Victor

      Angaben ohne Gewähr.

  33. Hallo Victor,
    ich möchte meinem Vater in Serbien mein altes Auto schenken. TÜV ist im November abgelaufen, Restwert laut Händler noch 1050€.
    Kann ich das Auto mit dem gelben Kurzzeitkennzeichen nach Serbien bringen, ohne dass ich an der Grenze irgendwelche Probleme bekomme? Ich habe das Auto heute durchchecken lassen, mit dem Ergebnis, dass die Bremsscheiben vorne evtl. nicht durch einen neuen TÜV gehen, allerdings ist die Bremskraft laut Messung noch völlig in Ordnung. Ich möchte jetzt eigentlich hier kein Geld mehr in teure Scheiben und Klötze stecken, wenn sie ja eigentlich noch funktionieren und mein Vater diese in Serbien erheblich günstiger erneuern lassen kann. Daher meine Frage: Gelbes Kurzzeitkennzeichen für die Überführung möglich (also ohne neuen TÜV), oder muss ich in den sauren Apfel beißen, die Bremsen in Deutschland erneuern lassen und mir dann ein Ausfuhrkennzeichen besorgen?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort!!!

    • Hi Tamara,

      die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen ins Ausland ist bedenklich. Zwar erhält man in der Regel eine Versicherung, die für viele Länder gültig ist, aber es stellt sich immer wieder die Frage, ob diese Länder die Kurzzeitkennzeichen akzeptieren.

      Einige Länder haben Abkommen mit Deutschland und erlauben die Einreise mit Kurzzeitkennzeichen, wobei Ärger nicht ausgeschlossen ist. In Italien zum Beispiel war zu Lesen, dass Geldbußen in Höhe von 1.000 € verhängt wurden.

      Am besten Du rufst bei deiner Zulassungsstelle an, vielleicht können die Dir sagen, ob die Kurzzeitkennzeichen in Serbien anerkannt werden.

      Gruß Victor

  34. Hallo Victor,
    ich wollte ein Auto kaufen und außerhalb der EU exportieren ich bekomme die Mwst zurück das ist schon klar, aber weißt Du zufällig wie lange man mit dem Auto in Deutschland bleiben darf mit dem Export Kennzeichen ist es zeitlich begrenzt? fällt die Mwst bzw Caution irgendwann aus? ich wollte am 30 Januar mit dem Schiff nach Tunesien fahren und das Auto jetzt kaufen…

    Vielen Dank :)
    Viele Grüße

    • Hi Mehdi,

      Ich würde sagen solange die Kennzeichen gültig sind, wobei die Fahrt ebenfalls in dem Zeitraum sein muss. Jetzt kannst Du natürlich hergehen und Dir Exportkennzeichen mit langer Gültigkeit, z.B. 3 Monate holen, aber es bleibt die Frage lässt sich der Händler darauf ein? Er muss ja die Umsatsteuervoranmeldung machen und wartet dementsprechend nicht gerne lange auf die Ausfuhrbestätigung. Ich würde mit dem Händler offen darüber sprechen.

      Gruß Victor

  35. Hallo Victor,
    ein Kunde aus Ungarn will bei mir einen regelbesteuerten Gebrauchtwagen kaufen,
    wie gehe ich in diesem Fall vor?
    Was benötige ich von ihm um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen??
    Wo/bei wem, muss er das Auto in Ungarn vorführen damit ich im die Mwst überweisen kann?

    Besten Dank,
    Andreas

    • Hallo Andreas!

      Du benötigst auf jeden Fall seine ungarische Umsatzsteuer-ID, am besten schriftlich seine unternehmerische Tätigkeit nachweisen lassen und die Umsatz-ID beim Bundeszentralamt für Steuer überprüfen:Online ! Ungarn ist ein EU-Land, daher kann keine Netto-Export Rechnung auf Privatpersonen ausgestellt werden.

      Er muss das Fahrzeug in Ungarn zulassen, danach sollst Du benachrichtigt werden.

      Gruß

      Victor

  36. Servus. Ich habe da eine Frage. Ich habe ein Fahrzeug/ Mwst. ausweisbar ins Ausland verkauft an eine Privatperson. Dem Käufer habe ich vorher ganz klar und eindeutig mitgeteil, dass ich kein Netto-Verkauf mache. Er hat eine ganz normale Rechnung mit ausgewiesener Mwst. bekommen. Nun aber fordert diese die Mwst. zurück und hat mir alle Zollpapiere zukommen lassen. Meine Frage muss ich diesem die Mwst. erstatten, obwohl ich kein Netto-Verkauf mache, da mir dies zu heikel ist? Ich möchte einfach kein Netto-Verkauf machen, kann er mich dazu zwingen?
    Danke im Voraus

    • Hallo Erdal,
      Er kann die MwSt. hier zahlen, dann kauft er das Fahrzeug inkl. MwSt. (Was er ja gemacht hat) oder er kauft das Auto zum Nettopreis und zahlt den MwSt-Satz seines Landes.

      Für die Ausfuhranmeldung benötigt man ja die Exportrechnung, habt ihr aber nicht vereinbart.

      Ich würde sagen, dass es für den Käufer zu spät ist.

      Fachberatung gibt es beim Steuerberater.

      Gruß Victor

  37. Hallo Victor,
    folgende Frage hätte ich an dich. Ich bin Handwerker und will meinen Firmenwagen an einen Privatkunden in der Ukraine verkaufen. Was muß ich beachten. Nettorechnung oder inkl. MwSt. Bin ich verpflichtet eine Gewährleistung über 1 Jahr zu geben? (Ukraine ist nicht EU-Mitglied.) Dieser Ukrainer hat Kontakt über eine in Deutschland lebende Bekannte zu mir aufgenommen. Ist es für mich nicht viel einfacher wenn diese Bekannte das Fahrzeug von mir zum Bruttopreis kaufen würde und Sie Ihm das Auto einfach weiterverkauft? Ich hätte die MwSt. fürs Finanzamt und wäre nach dem Weiterverkauf auch aus der Gewährleistung.

  38. Hallo Frank,

    der Bekannte, sofern Privatperson, würde min. 1 Jahr Gewährleistung von Dir bekommen. Dabei spielt es keine Rolle woher diese Person herkommt.

    Bei einer Nettorechnung würdest Du die MwSt. nicht einnehmen, was sich positiv auf dein Umsatzsteuerkonto auswirken könnte, da deine Zahllast nicht durch den entsprechenden Wert vergrößert wird.

    Ja, der einfachste Weg ist einfach eine Rechnung inkl. MwSt. auszustellen. Ansonsten muss man sich darum kümmern, dass der Verkauf wie oben abgewickelt wird.

    Gruß Victor

    *Die Kommentare stellen keine Rechtsberatung dar*

  39. Guten tag,

    ich vollte ein Firmenwagen für mich in Deutschland kaufen. Die Firma ist im Litauen (ich zahle Mehrwetsteuer). Habe gelesen, das wenn das Auto älter als 6 monate ist und mehr als 6000km hat,ich kann das auto ohne mehrwertsteuer kaufen. 0% VAT according to 2006/112/EB directive (VAT margin scheme).Das habe ich nur auf englich gefunden. Hat Jeder Händler die Möglichkeit, so das wagen zu verkaufen? Und auf was much ich achten beim kauf? Entschuldigung für die schreibfehler.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Karl

  40. Hallo Karl,

    als Unternehmer mit einer gültigen Steuer-Ident-Nummer solltest Du in der Lage sein ein Fahrzeug ohne MwSt. zu kaufen.

    Jeder Händler sollte seinerseits in der Lage sein, Dir die Abwicklung zu erklären.

    Gruß Victor

  41. Hallo.Habe das auto meines verstorbenen schwiegervaters verkauft. Mein freund hat es nach kroatien überführt, ohne probleme. Doch jetzt hat er schwierigkeiten es dort anzumelden weil mein schwiegervater als vorbesitzer eingetragen ist(der nicht mehr lebt) und ich es verkauft habe und nicht er… weiß da jmd weiter?

  42. Hallo. ich habe da mal eine Frage. Ich wollte mein Auto exportieren und haben bereits alle Schritte für die Ausführ erledigt. Nun kam mir etwas dazwischen. sodass eine andere Person das Auto in ein nicht EU Land ausführt. Um das machen zu können, benötigt man von einem Notar eine beglaubigte Vollmacht. Den Termin dazu habe ich morgen aber die Vollmacht soll ich selbst verfassen. Leider weiß ich nicht so recht wie und was da alles rein gehört. Gibt es dazu ein Musterbrief oder Vorlage? Ich habe bei google und Co nichts finden können. Danke

  43. Hallo,

    schreib in der Vorlage genau das, was Du vorhast.“ Hiermit bevollmächtige ich, Name etc., die Person, Name etc., das folgende Fahrzeug, Daten, Kennzeichen etc., nach (Land) zu überführen…

    Danach würde ich den Notar fragen, ob es ausreichend ist oder er noch Verbesserungsvorschläge hat.

    Nach dem Datum zu beurteilet hat sich wahrscheinlich die Angelegenheit schon erledigt :)

  44. Hallo Herr Reichenberg,
    ein Bekannter aus Kroatien möchte ein Auto in Deutschland kaufen und nach Kroatien einführen. Da er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, helfe ich ihm dabei. Das Fahrzeug wird von einem Autohaus in Bonn angeboten. Worauf muss geachtet werden und wie kann er sich die MwSt. sparen? Soll er in Bezug auf die MwSt. als Privatperson auftreten oder als juristische Person (er ist Rechtsanwalt mit einer Kanzlei).
    Gruß
    Darko

  45. Hallo Victor,
    ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
    Ein Bekannter von mir, hat sein Auto während des Urlaubs in Serbien verkauft. (Er ist noch dort). 1.) Was muss er bei seiner Rückkehr nach Deutschland in so einem Fall beachten? 2.) kann nachträglich eine EUR1 erstellt werden, damit der Käufer nicht so viel Zoll bezahlen muss?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  46. Hallo Victor, du hast die Schritte sehr gut beschrieben. Ich habe nun trotzdem eine Frage. Kurz zur Info:
    Ich werde ende Dezember ein PKW nach Tunesien exportieren. ich fahre mit der Fähre von Genua nach Tunis. Die ganzen Papiere, Schilder usw. sind alles erledigt mit dem Autohaus und auch dem Zoll hier in Deutschland. ich habe die Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken auch bekommen. Diese brauche ich ja, um die Mehrwertsteuer vom Autohaus wiederzubekommen, wenn das Auto die EU verlassen hat. Kannst du mir sagen, wo ich diese Bescheinigung nun abstempeln und einscannen lassen muss in Genua? Auf dieser Bescheinigung ist eine Nummer für die Ausgangszollstelle drauf. Im Internet habe ich nach der Adresse dafür geforscht. Diese ist aber ein ganzes Stückchen von der Abfahrtsstelle entfernt (ca. 7km). Ein Bekannter sagte mir, dass das bei Ihm nu so 600 m entfernt von der Fähre war, ist aber schon etwas länger her bei ihm, als er ein Auto runtergeschafft hat.
    Vielleicht weiß du das. Vielen Dank.

    Bechir

  47. der verkäufer will mir nicht die mwst.wieder zurück bezahlen die ich als pfand zurück gelegt habe, er meinte es gäbe nach dem kauf eine 3 monatige frist.stimmt das?

    ich habe alle zollpapiere,einen ausfuhrvermerk,zoll id nummer,vertrag ohne mwst.einfach alles.

    danke

  48. Sehr geehrte Damen und Herrren

    ich brauche schnell wie möglich Ihre Helfe ich bin marokkaner und lebe in deutschland seit 10 Jahren ich habe ein Jaght gekauft ( Princess V78 ) hat mir 1.580.000.00 Euro gekostet ich möchte bitte gern wißen wie läuft das in marokko mit Zoll ? übrigens das Boot möchte ich in Marokko für immer lassen .
    ich freue mich auf Ihre helfe . ciao

  49. Ist es möglich nach Kroatien ein Auto einzuführen um es privat zu nutzen, das älter als 7 Jahre ist ( alter Volvo 20 Jahre) ? Bin in Kroatien gemeldet und habe dort auch einen Wohnsitz.

  50. Hallo Victor,
    ich habe vor mir ein Auto beim Händler in Deutschland zu kaufen und will es dann auf eigene Achse nach Russland überführen.
    Bekomme ich die MwSt vom Autokauf zurück, wenn ich zwar die Deutsche Bürgerschaft habe, aber nicht in Deutschland wohnhaft bin?

  51. Hallo Victor,

    zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die vielen Antworten und viele Information bedanken. weiter möchte ich Ihnen aber auch einige Fragen selbst stellen. Ich habe mich vor kurzem Selbstständig gemacht, mit einem Gewerbe, zwecks Import und Export von gebrauchten Pkws. Weiter habe ich auch bereits dank meiner Steuerberaterin die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie die sog. Eori-Nummer zugesandt bekommen. Nun habe ich einen Kunden gefunden der von mir drei PKWs wünscht, welche ich in den Freihafen Jebel Ali ( Seeweg ) oder direkt per LKW in den Iran zusenden soll. Zunächst meine erste Frage , welchen Weg würden Sie empfehlen, den See oder Landweg ? Weiter wollte ich gerne wissen wie und ob ich zum netto Kaufpreis direkt bei den Händlern, die PKWs einkaufen kann, da mein Budget begrenzt ist? Brauche ich ebenfalls eine internationale Zulassung für die PKWs wenn der Transport über die Spedition geht und das ganze gewerblich ist ? Und sind generell noch andere Punkte zu beachten die Ihnen wichtig scheinen? Ich danke ihnen vielmals im Voraus für die Antworten und wünsche einen angenehmen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Herr Shir,

      zu Ihren Fragen:

      Zunächst meine erste Frage , welchen Weg würden Sie empfehlen, den See oder Landweg ?
      – Diese Frage sollte sich eigentlich der Käufer stellen. Oder möchten Sie neben den Verkauf von den Fahrzeugen auch weitere Dienstleistungen anbieten, wie z.B. die Überführung (Spedition)?

      Weiter wollte ich gerne wissen wie und ob ich zum netto Kaufpreis direkt bei den Händlern, die PKWs einkaufen kann, da mein Budget begrenzt ist?
      Ja, sofern sich der Händler nicht in Deutschland befindet. Siehe: http://www.pfalz.ihk24.de/international/Export_Import/export/laendernachrichten/Handel_mit_Laendern_der_EU/1286948

      Brauche ich ebenfalls eine internationale Zulassung für die PKWs wenn der Transport über die Spedition geht und das ganze gewerblich ist ?
      – In der Regel nicht, da das Fahrzeug aufm Transporter überführt wird und nicht auf eigene Achse.
      Es kann sein, dass manche Länder darauf bestehen, dass der Käufer in den Fahrzeugunterlagen eingetragen ist. Dann wäre eine int. Zulassung notwendig.

      Und sind generell noch andere Punkte zu beachten die Ihnen wichtig scheinen?
      – Sie können am Anfang einen Zoll-Dokumentenservice (siehe Text oben) mit der Ausfertigung der Zollunterlagen beauftragen. Dieser wird Ihnen konkrete Ratschläge geben können, da es zu seinem täglichen Geschäft gehört.

      Alles Gute und viel Erfolg!

  52. Hallo,
    meine Frage ist wie der Nachweis aussehen soll reicht eine aktuell im bestimmungsland neuer Kfz Brief als Nachweiss?.
    Ich habe ein Fahrzeug als Händler in die Slowakai verkauft, das Fahrzeug wurde mit einem vom Kunden bestellten Transportunternehmen bezahlt und abgeholt nun hat mir der Käufer als Nachweis einen Slowakischen KFZ Brief zukommen lassen und möchte jetzt die Kaution zurück reicht der KFZ Brief als Nachweiss?

    • Hallo,

      mit der Zulassung des Fahrzeugs in der Slowakei lässt sich nachweisen, dass dieses Fahrzeug in diesem Land eingeführt wurde. Ich kann hier nur meine persönliche Erfahrung wiedergeben, da ich keine Rechtsberatung geben kann und darf. Bei mir hat der Kfz Brief als Nachweis gereicht.

      Gruß

  53. Hallo, ich bin Selbstständig und möchte meinen Firmenwagen verkaufen. Es schreiben mir hin und wieder Interessenten aus dem Ausland die meinen Wagen Netto kaufen möchten. Wie mache ich dies am klügsten ohne auf die Nase zu fallen. Fahrzeug soll nach Holland an einen Händler gehen.

    Gruß Chris

    • Hallo Chris,

      indem man sich absichert: Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer verlangen. Schriftlich festhalten, um welche Angelegenheiten bzgl. der Ausfuhr sich der Käufer kümmert. Händler kennen sich in der Regel aus. Ansonsten kann ich noch den Tipp geben, den Steuerberater einzubeziehen.

      Gruß

Kommentare sind geschlossen.