Seit dem 01.07.2010 muss man bei der Anmeldung von Ausfuhrkennzeichen Kfz-Steuer zahlen, auch wenn die Dauer unter drei Monaten liegt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Per Einzugsermächtigung: Das Finanzamt bucht die Steuer vom deutschen Konto ab.
(Abweichender Kontoinhaber möglich, sofern er sich ausweisen kann!) - Man fährt zum Finanzamt, um die Steuer zu bezahlen.
(Für diejenigen, die kein deutsches Bankkonto haben)
Die ausländischen Autokäufer verfügen normalerweise nicht über ein deutsches Konto und müssen zum Finanzamt fahren. Viele, die selbst ein Auto zugelassen haben, wissen, dass die Zulassungsstelle nicht zu den schnellsten Ämtern gehört. Deswegen bieten die Schildermacher an, die Kosten für die Kfz-Steuer zu übernehmen. Einige von ihnen lassen sich diesen Service gut bezahlen und verlangen fast den doppelten Betrag!
Bei meinem letzten „Export“ betrug die Kfz-Steuer 386,- Euro (Es war ein T5 Mutlivan, 2.5 TDI, BJ. 2008, DPF). Den Jahresbetrag teilt man durch 12 Monate und erhält so den zu zahlenden Beitrag für 1 Monat und drunter (Die Höhe der Kfz-Steuer beträgt mindestens 1 Monat). Das Resultat: 32,16 €. Der Schildermacher verlangte vom Kunden 60,- € ! Ich finde es nicht gerechtfertigt. Daher rate ich jedem; am besten das Konto eines Kumpels zu nutzen, oder mit dem Schildermacher zu verhandeln.
Einen guten Kfz-Steuer Rechner gibt es hier: Kfz-Steuer Rechner des Bundesministerium für Finanzen
Welche Preise wurden euch angeboten ?