Ein alter aber beliebter Feilsch-Trick von Gebrauchtwagenhändler ist der „Baujahr-ist-nicht-Erstzulassung“.
Ein Fahrzeug kann z.B. im Juni produziert worden sein, jedoch erstmals im nächsten Jahr im Februar zugelassen werden. Die Angaben zur ABE auf Seite 4 im alten Fahrzeugbrief lies Rückschlüsse auf das Baujahr zu:
Auf der der zweiten Seite konnte man die Erstzulassung entnehmen:
Diese Tatsache mag der Aufkäufer. In Deutschland interessiert einem recht wenig das Baujahr (vielleicht abgesehen von Auto-Narren). Dagegen ist es fürs Ausland ein wichtiges Kriterium. Wegen Zoll und Zulassung, meint der Aufkäufer.
Schön und gut, aber warum zum Teufel erkundigt er sich 400 Km später bei der Abholung danach ? Ist er doof ? Vielleicht.
Zumindest jedoch clever genug, um im selbst designten Kaufvertrag das „Baujahrfeld“ einzutippen, statt Erstzulassung. Viele achten nicht darauf und tragen dann die Erstzulassung ein.
Dass findet der Aufkäufer gut. Nun macht er den Verkäufer – oft gut geschauspielert -darauf aufmerksam, dass dadurch ein großes Problem entstanden ist. Das Fahrzeug ist ja älter. Wir gehen ja vom Baujahr aus. Da der Verkäufer eigentlich ein netter Typ ist, hat der Aufkäufer sich auf die Angaben verlassen und das Fahrzeug, ohne vorherige Begutachtung, direkt an seinem Stammkunden in der Ukraine weiter verkauft. Der ist jetzt sauer, weil das Fahrzeug älter ist und muss nun mehr für Zoll und Zulassung zahlen. Erzählt der Aufkäufer. So ein öden Container hat er auch gleich für 1000,- Euro reserviert.
Man muss sich jetzt die Unkosten teilen !
Mit anderen Wort lass 500,- €, hmm noch besser 1.000,- € nach (wegen „Mitte treffen“) nach und alles ist wieder im Lot. Viele gehen auf so´n Deal ein, da sie ein schlechtes Gewissen plagt, wegen der Verwechslung der Daten. Oft aber brummt ihnen der Kopf vom Geschichtenerzähler und sind froh wenn der endlich weg ist. Punkt.