Bei Suzuki kann man 15% Nachlass erzielen, sofern man jemanden kennt, der
einen Schwerbehindertenausweis mit min. G 50% hat.
Besonders hierbei ist, dass es ausreichend ist jemanden zu kennen. Der Neuwagen muss daher nicht auf die Person mit dem Schwerbehindertenausweis zugelassen werden.
Quelle: Eigene Erfahrung. Ohne Gewähr.