SUZUKI: 15% Nachlass bei Neuwagen

Bei Suzuki kann man 15% Nachlass erzielen, sofern man jemanden kennt, der
einen Schwerbehindertenausweis mit min. G 50% hat.

Besonders hierbei ist, dass es ausreichend ist jemanden zu kennen. Der Neuwagen muss daher nicht auf die Person mit dem Schwerbehindertenausweis zugelassen werden.

Quelle: Eigene Erfahrung. Ohne Gewähr.

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