Kaufvertrag: Gebrauchten Rasenmäher

Ich bin stolzer Besitzer zweier Rasenmäher der Marke Bosch (Rotak 40 & 32):

(Für weitere Infos, Preise, Fotos etc. auf Bilder klicken)

Einen fürs Haus, einen für den Schrebergarten.

Bevor ich mir diese zugelegt habe, hatte ich meine ehemaligen Rasenmähern an Privat verkauft.

Einen mit Kaufvertrag, einen ohne Kaufvertrag.

Raten Sie mal bei welchem Gerät es Ärger und Stress gab. Richtig! Bei dem ohne Kaufvertrag. Das Kugellager war nach drei Wochen hinüber. Beide Rasenmäher waren knapp aus der Garantie und Gewährleistung raus. Nun, ich fasse mich mal kurz: Käufer wollte den Rasenmäher zurück bringen, hatte vergessen, dass wir mündlich die Gewährleistung (Privatverkauf) ausgeschlossen hatten. Ging paar Mal hin und her. Naja, Ende der Geschichte, Bosch war uns Gnädig und hat das Gerät repariert. Es hat viel Zeit, Nerven und Stress gekostet.

Beim zweiten Rasenmäher habe ich den Fehler nicht mehr gemacht. Damit man sich gut an die Vereinbarungen erinnert, hatte ich beim Verkauf einen Kaufvertrag für gebrauchte Gegenstände aufgesetzt. Alles lief reibungslos und ich hörte nie mehr was vom Käufer bzgl. des Rasenmähers. Die Dinger hatten mal über 200 Euro gekostet und wurden für ca. 50 Euro verkauft. Da kann man keine Gewährleistung oder Garantie von einem Privatmann erwarten.

Rat: Immer einen Kaufvertrag verwenden. Es lohnt sich. Eine kostenlose Vorlage findet Sie hier:
Downloadseite-Kaufvertrag für gebrauchte Gegenstände

Viel Erfolg

Gastbeitrag von Stefan Kierling

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