Als Privatperson: Gebrauchtwagen-Garantie abschließen

Kann ich als Privatperson eine Gebrauchtwagen-Garantie abschließen?

Ja, sicher! Und es ist sogar eine wunderbare Sache.

Meine liebe Leserinnen und Leser, ihr habt sogar eine freie Auswahl. Keine Abhängigkeit mehr vom Verkäufer. Sei er nun Privatperson oder Autohändler.

In diesem Beitrag gibt es die Ergebnisse meiner Recherche zum Thema:
Gebrauchtwagengarantie – Auch Privatpersonen können direkt eine Garantie abschließen.

Im Internet konnte ich die folgenden vier Anbieter ausfindig machen:

Anbieter Fahrzeugalter Laufleistung
Garantie Direkt Max. 10 Jahre Max. 180.000
Autokrankenversicherung Max. 10 Jahre Max. 10 Jahre
DEVK bestGarantie-AUTO Max. 10 Jahre Max. 150.000
Secure Car Max. 10 Jahre / 15 Jahre (je nach Tarif) Max. 200.000

Welcher Anbieter für euch in Frage kommt, hängt in erster Linie von vom Fahrzeugalter und der Laufleistung ab. Ansonsten unterscheiden sich die Anbieter in ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis und Angebotsumfang. Ein vergleichender Blick, ist sicherlich lohnenswert. Da jeder Fahrzeugbesitzer unterschiedliche Voraussetzungen aufgrund des Fahrzeugs hat, macht eine Top-Liste wenig Sinn. Bei Unsicherheiten kann man bei der entsprechenden Versicherung anrufen und sich telefonisch beraten lassen. Wie immer nicht vergessen: Ihr habt nix zu verlieren, solange nichts unterschrieben ist. Also, vorher schlau machen.

Lasst euch von nicht von irgendwelchen Kiesbett-Händlern mit eine 0815-Versicherung abspeisen. Einige zahlen eine Prämie von 60 Euro (billigste vom Billigsten) und gaukeln euch vor, die Versicherung, die sie euch verkaufen, würde 350 Euro Wert sein.

Beim Privatkauf könnt ihr den neuen Gebrauchten selbst versichern und müsst also nicht zwangsläufig beim Händler kaufen, um in den Genuss einer GW-Garantie zu kommen.
Wenn ihr euer Gebrauchtwagen verkauft, könnt ihr eine Gebrauchtwagen-Garantie z.B. als optionale Möglichkeit mit anbieten. Dadurch habt ihr einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Privatanbietern.
Außerdem haben beide Parteien ein gutes Gefühl dabei. Im Falle eines Schadens, kann sich der Käufer an die Versicherung wenden und diese in Anspruch nehmen. So bleibt der Ärger klein. Kein mitmenschlicher Fahrzeugverkäufer freut sich, wenn das Fahrzeug beim Käufer kaputt geht. Es ist eher so, dass man zufrieden ist, wenn man hört, dass der Käufer glücklich mit seiner Wahl geworden ist.
Tipp: Vor Abschluss der Gebrauchtwagengarantie alle wichtigen Punkte und Aspekte ordentlich durchgehen. Auch da kann es böse Überraschungen mit dem Kleingedruckten geben. Das trifft allerdings in unserer Ellenbogen-Gesellschaft bei fast allen Verträgen zu.
Ich wünsche euch viel Erfolg!
Weitere Informationen gibt es hier: http://www.autofreund24.de/willkommen/
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