Muster: Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid Jobcenter / EU-Bürger

Wer aus einem EU-Land kommt und in Deutschland in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) steht, kann aufstockend Arbeitslosengeld II Leistungen erhalten.

Wichtig ist hierbei, dass es sich nicht um eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit handelt. Beispiel: Hin und wieder Babysitten.

Einige Jobcenter lehnen jedoch solche Anträge ab, mit der Begründung, dass kein Anspruch innerhalb der ersten drei Monaten des Aufenthalts besteht ( Anspruchsausschuss gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II )

Dies gilt allerdings nicht für Arbeitnehmer und Selbständige. Ein Minijobber kann also – je nach Tätigkeit – den Arbeitnehmer-Status haben und somit Anspruch auf ergänzende Leistungen haben (Aufstocker).

Ein Muster Widerspruch gegen einen solchen Ablehnungsbescheid, finden Sie hier auf unserem Download-Server: (Link)

Dieser Beitrag und die Vorlage stellen keine Rechtsberatung dar und dient lediglich als Orientierungshilfe.

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