Wucher-Kfz-Steuer bei Schildermacher

Seit dem 01.07.2010 muss man bei der Anmeldung von Ausfuhrkennzeichen Kfz-Steuer zahlen, auch wenn die Dauer unter drei Monaten liegt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Per Einzugsermächtigung: Das Finanzamt bucht die Steuer vom deutschen Konto ab.
    (Abweichender Kontoinhaber möglich, sofern er sich ausweisen kann!)
  2. Man fährt zum Finanzamt, um die Steuer zu bezahlen.
    (Für diejenigen, die kein deutsches Bankkonto haben)