Ein alter aber beliebter Feilsch-Trick von Gebrauchtwagenhändler ist der „Baujahr-ist-nicht-Erstzulassung“.
Ein Fahrzeug kann z.B. im Juni produziert worden sein, jedoch erstmals im nächsten Jahr im Februar zugelassen werden. Die Angaben zur ABE auf Seite 4 im alten Fahrzeugbrief lies Rückschlüsse auf das Baujahr zu:
Auf der der zweiten Seite konnte man die Erstzulassung entnehmen:
Diese Tatsache mag der Aufkäufer. In Deutschland interessiert einem recht wenig das Baujahr (vielleicht abgesehen von Auto-Narren). Dagegen ist es fürs Ausland ein wichtiges Kriterium. Wegen Zoll und Zulassung, meint der Aufkäufer.
Schön und gut, aber warum zum Teufel erkundigt er sich 400 Km später bei der Abholung danach ? Ist er doof ? Vielleicht.