Seit dem 01.07.2010 muss man bei der Anmeldung von Ausfuhrkennzeichen Kfz-Steuer zahlen, auch wenn die Dauer unter drei Monaten liegt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Per Einzugsermächtigung: Das Finanzamt bucht die Steuer vom deutschen Konto ab.
(Abweichender Kontoinhaber möglich, sofern er sich ausweisen kann!) - Man fährt zum Finanzamt, um die Steuer zu bezahlen.
(Für diejenigen, die kein deutsches Bankkonto haben)